I3d öffnen trotz Schreibschutz

In so genannten "Bilder/Hilfethreads" dürfen keine Bilder auf den Server von FBM hochgeladen werden.
Durch die hohe Anzahl an Bildern die täglich eingestellt werden ist eine baldige Serverauslastung vorauszusehen.
Da wir dies nicht kompensieren können und auch keine Bilder oder ganze Threads löschen möchten,
bitten wir euch auch in Zukunft die Bilder bei "Fremdhostern" einzustellen.
Wir empfehlen: https://de.imgbb.com/
  • Kein ding, vielleicht kam das auch durch das hin und her nicht ganz so rüber.

    Also ein Schreibschutz ist eine technische Maßnahme zum Schutz von Daten vor Änderung.

    Also nur vor Änderung und nicht vor dem lesen oder Verwenden der Daten.

    Der Schreibschutz in einem PDF ist etwas mehr als der einfache Schreibschutz vom Dateisystem.

    Eine Verschlüsselung ist etwas um die Daten vor dem lesen zu Schützen damit diese nur bestimmungsgemäß genutzt werden können.

    Hierbei ist es egal ob sich um eine Hochsicherheits- oder eine Einfache Verschlüsselung handelt.

    Ein Lua Skript das mit einem Encrytor unleserlich gemacht wurde fällt da genau so drunter wie die Verschlüsselung der DLCs.

    Ich wollte hier nicht einen Schreibschutz einer Verschlüsselung gleichstellen, es sind 2 unterschiedliche Sachen.

    Bei einer Verschlüsselung fällt alleine das knacken schon unter den Paragraphen.

    Bei einem Schreibschutz wie z.B. der von PDFs kommt es darauf an, was man dann damit macht.

    Das war übrigens einer der Punkte, warum sich die Staatsanwaltschaft nicht weiter mit dem von mir Angezeigten Modklau beschäftigt hat.

    Da ich meine Skripte nicht verschlüsselt habe fällt das nicht unter diesen Paragraphen und es bleibt nur die Urheberrechtsverletzung und die ist Zivilrecht und nicht Strafrecht, solange sie nicht von "erheblichem öffentlichen Interesse" ist.

  • @Achimobil

    Vielen Dank für deine Ausführung.

    Also bin ich mit meinem (Rechts)Wissen doch nicht ganz so falsch gelegen.

    Deswegen habe ich auch die beiden Wörter nicht auf einen Nenner bekommen.

    Ich glaube auch, dass es noch auf weitere Umstände ankommen würde, denn wie erwähnt handelt es sich bei einer Map

    ja eigentlich um das Eigentum von Giants, das man nur verändern durfte (vorausgesetzt man nimmt keine anderen Mods dazu).

    Hier würde sich mir dann die Frage aufdrängen, in wie weit man dann selbst eine solche Datei mit einem Schreibschutz versehen darf...

    Aber das würde, glaube ich, jetzt zu weit ins Detail gehen.

    Ich für meinen Teil sehe mit den Ausführungen auf meine Frage für mich das dann als erledigt an.

    Ich bin mir sicher, dass es dazu noch weitere Fragen geben wird....

    Sollte dies der Fall sein, dann @User ... bleibt bitte sachlich und versucht euch nicht die Köpfe einzuschlagen.

    Besser ist es vielleicht 2x nachzufragen bevor man einen Streit vom Zaun bricht.

    Ich bleibe natürlich zur Sichtung mit in diesem Thread.

    Sollte es zu "derb" werden, werde ich hier dicht machen - egal ob man mir dann wieder Zensur vorwirft oder nicht.

    Haltet euch an den guten Ton der Konversation und alles ist gut......

    Lg,

    deepblue

    (Stephan)

  • ok Administrator

    lassen wir es mal weiter laufen, evtl. kommt ja noch erwas interessantes auch für mich.

    Achimobil

    Das mit dem Strafrecht und Zivilrecht ist dann ja auch so ( so empfinde ich ) in Ordnung auch mit dem öffentlichen Interesse. Man stelle sich nur vor das wäre anders und jeder könnte via Anzeige jeden vor Gericht ziehen der hat meine map geklaut oder der hat meine Textur in seine map eingebaut. Das dann noch ausgeweitet auf sämtliche Spiele die es gibt mit solchen ähnlichen Möglichkeiten.

  • Geissenbauer

    Ja und nein. Die Staatsanwaltschaft verfolgt das nur bei öffentlichem Interesse. So was wie damals Kino to oder wie die Seite hieß oder wenn jemand die Monalisa kopiert.

    Aber Zivilrechtlich kann ich jedes Portal Weltweit verklagen auf dem Meine Mods stehen und die keinen originallink haben sondern meinen Mod selbst hosten.

    Wie das geht wurde mir sogar erklärt. Allerdings hat ein befreundeter Anwalt gesagt ich muss erst im Lotto gewinnen um gegen alle vor zu gehen.

    Selbst bei Deutschen Portalen kostet einen das eine Menge Geld und bei Internationalen erst recht.


    Mittlerweile mache ich mir nichts mehr aus den Kopien, da ich meine Sichtweise geändert habe.

    Getreu nach dem Motto: Oft kopiert und doch nie erreicht.

    Oder auch: Wer es von mir Kopiert war zu dumm es selbst zu machen.

    Und noch so einige andere dinge. Wer meine Sachen kopiert, der macht auch den Support dafür.

    Für Kopien mach ich den nicht. Auch auf Anregung unseres Administrator hier, habe ich mir da ein dickeres Fell zu gelegt.

    Wobei ich keiner bin der dann still ist. Ich werde weiter aufklären, anprangern usw. (Manche nennen es schon Predigen ;) )

    Dabei bin ich schon so einigen auf die Füße getreten und häufig fühlen sich die falschen angesprochen, aber damit muss man auch leben lernen.

  • Danke für das log, aber es gibt da schon ein paar, die, wie ich finde, besser sind als ich, weil sie durch ihre höhere Erfahrung im LS mir da einfach ein paar Jahre voraus sind.

    Aber bei manchen Dingen ist es auch von Vorteil eben nicht zu wissen wie das im LS17 oder 19 gemacht werden konnte um neue Wege zu beschreiten.

    Ich habe noch so viele Verrückte Ideen.

    Hier mal nur das was mir eingefallen ist mit dem neuen Lagerskript von Giants:

    Könnte man damit als Basis einen neuen Autoloader bauen der besser ist für die Performance?

    Könnte man damit ein "Fahrzeuglager" bauen?

    Und dann die aktuellen arbeiten am Terralife Projekt. Es macht so einen Spass zu sehen wie sich alles verändert durch das was man selbst macht.

    Ich werde definitiv noch lange nicht aufhören und wo es geht werde ich es mit allen teilen.

  • Hier ist mal ein Beispiel dafür, was so rechtlich alles erlaubt ist, ohne das man es "Hacken" nennen darf ...oder kann....oder muss.

    Frau Wittmann ist es gelungen, in eine APP der CDU einzudringen, weil dort Sicherheits- und Schutzmaßnahmen gefehlt haben.

    Wenn das so ist, ist es nicht illegal. Das einfache entfernen eines Schreibschutzes, über eine im Programm vorgesehen Bedienfunktion,

    ist nicht verboten und auch nicht strafbar. Erst wenn zur Aufhebung ein Passwort abgefragt wird, ist Ende.

    Laut § 202a Abs. 1 StGB kommt es bei den Daten darauf an, das sie "besonders gesichert sind" darüber kann man sich jetzt streiten, was das heißt.

    Im Fall der Frau Wittmann und den Daten der CDU lag anscheinend keine besondere Sicherung vor lol


    CDU nimmt Wahlkampf-App Connect wegen Sicherheitslücke offline
    Die App Connect soll den Haustürwahlkampf der CDU ins digitale Zeitalter holen, sogar Gesprächsnotizen werden damit gespeichert. Dieser Datenschatz wird jedoch…
    www.spiegel.de
    CDU entschuldigt sich für Anzeige gegen Sicherheitsforscherin
    Die CDU hat eine IT-Expertin angezeigt, die sie auf Schwachstellen in ihrer Wahlkampf-App hingewiesen hatte. Nun rudert die Partei zurück. Der Chaos Computer…
    www.spiegel.de
  • Sry Leute. Ich wollte nicht so ruppig rüberkommen. Wahrscheinlich berufsbedingt geschuldet :meaculpa:
    Aber ich merke, dass hier noch viel Diskussionsbedarf besteht. Eigentlich hatte ich vor einen riesigen Wall of Text zu schreiben - aber ich lasse es mal gut sein.

    Die Definition von "Schreibschutz" (also Dateien vor unbeabsichtigtem Löschen und/oder Überschreiben, Verändern) vs. "Schutzmaßnahmen" ist schon mal nicht schlecht.
    Wer Bock hat, der kann mich ja so kontaktieren oder wir treffen uns mal auf dem Discord, etc.

    Ps.: (zumindest das richtig stellen) Eine PDF besitzt (Reinform) keinen (Datei) Schreibschutz, sondern es kann (!), je nach Programm, u.a. sog. Schutzmaßnahmen implementiert werden ([Wer Bock hat: ISO 32000-1:2008 PDF 1.7]).
    Die Definition machts - die Amerikaner machen es besser. Klugscheissermodus aus! :saint:
    Allerdings (!) - Maßnahmen zum Umgehen einer Schutzmaßnahme (§95a UrhG) von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist strafbar.
    Aber auch hier gibt es wieder so viele Variablen, die alle berücksichtigt werden müssen (z.B. Ort/Gerichtsbarkeit, Lizenz(en), Hersteller Eula/AGB's usw.) was die Bestrafung anbelangt...

    Eh, schon wieder "Wall of Text" ^^

    Gehabt euch wohl und noch einen schönen Tag!

    PPs: siehe Antwort über mir - auch nicht schlecht.

  • Könnte man damit ein "Fahrzeuglager" bauen?

    Achimobil

    Zu Eifokzeiten hat Fruktor an einem Script gearbeitet das bewirkte das Fahrzeuge die in einer Halle standen bei geschlossenen Toren nicht mehr geladen wurden.

    Erst wenn die Tore wieder geöffnet wurden. Tore zu nicht mehr geladen. War allerdings im 13er. Hat aber performancemäßig gut funktioniert.

    Leider kam dann die Auflösung von Eifok dazwischen.

    Vielleicht kannst du den Gedanken ja mal aufgreifen.

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    Immer schön freundlich und fair bleiben ;)

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