I3d öffnen trotz Schreibschutz

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  • Also das würde ich generell so wie du es formuliert hast nicht öffentlich schreiben, den das öffnen einer geschützten Datei ist eine Strafbare Handlung.

    Man würde ja auch nicht fragen wie ich den Tresor der Bank aufbekomme.

    Davon mal abgesehen. Wenn die i3d einen Schreibschutz hat, dann rechtsklick auf die Datei und auf Eigenschaften und dann das Häkchen "Schreibschutz" raus nehmen und mit OK bestätigen.

  • Hallo Nikkita77,

    ich vermute mal, das du die Map mit dem GE öffnen willst?

    Wenn ja, dann musst du im GE vor dem Öffnen ein Script ausführen, da es ja eine 64-Fach Map ist!

    Schau dir dazu bitte mal folgenden Beitrag an:

    Heypa
    2. Februar 2023 um 11:46

    Gruß Biface

  • So nun mal Tacheles

    Du brauchst das 64x Script , was man unter AppData / Local / GIANTS Editor 64bit 9.0.3 / scripts reinkopieren musst. ( Scripe dafür bekommst du von mir per Nachricht ).

    Dann öffnest du den GE ohne map und suchst nach dem Ordner wo du die WestEnd64x entpackt hast.

    Dann suchst du nach der .i3d und clickst die an.Wenn die dan fertig ist siehst du die noch nicht.

    Dann clickst du mit der linken maustaste im GE oben auf Scripte dann runter die 2. von untem setup 64x Map ancklicken und danach wird die map im GE sichtbar und bearbeitbar

  • sarge 25. März 2023 um 11:28

    Hat das Label Ls22 hinzugefügt.
  • sarge 25. März 2023 um 11:28

    Hat das Label Offen hinzugefügt.
  • Leute Ich Liebe Euch ,,,,,,Es hat alles so geklappt wie ihr es alle beschrieben habt , ging total Problemlos . Nochmals ganz großen Lieben Dank an euch, und in Zukunft pass ich auf wie ich etwas formuliere .Ein Schönes Wochenende wünsche ich euch.

  • Hier noch ein kleiner Zwischenruf von mir....

    Eine durch einen User veröffentlichte Datei ist kein Giants DLC....

    Nur DLC´s mit Schutzmaßnahmen sind rechtlich geschützt.

    Besagter Modder/Mapper hat den Schreibschutz wahrscheinlich nur eingefügt, damit keiner so schnell an seiner Map rumbastelt.

    Es ist also rechtlich gesehen für den privaten Gebrauch nicht verboten einer Datei den Schreibschutz zu entfernen um für sich

    selbst an einem Mod oder an einer Map zu basteln.

    Nur darf diese veränderte Datei ohne Zustimmung des Urhebers dann nicht erneut verbreitet werden.

    Die Frage nach dem entfernen des Schreibschutzes ist also nicht "verwerflich"....

  • Administrator 25. März 2023 um 16:57

    Hat das Label von Offen auf Gelöst geändert.
  • Für das hier vorliegende mag das vielleicht zutreffen aber so pauschal darf man das nicht sagen.

    Was ich in der Ausbildung gelernt habe klingt einfach, ist es aber in der Praxis nicht:
    Wer wissentlich eine erkennbare Elektronische Schutzmaßnahme jeglicher Art umgeht (egal ab Verschlüsselungen entschlüsseln, Passwörter raten oder was auch immer) der macht sich Strafbar.

    Es ist egal wofür man das macht, ob für Privat oder nicht. Ist auch logisch, sonst dürfte ich ja jede Software knacken und privat nutzen ohne Rechtliche folgen.

    In der Praxis nicht so einfach, dann könnte ihr euch ja vorstellen, den durch das veröffentlichen haben ja alle LS Spieler ein kostenloses Nutzungsrecht.

    Aber auf Mods angewendet habe ich da ein einfaches Beispiel. Den TH Animal Mod von habe ich vergessen.

    Das Skript wurde durch einen Encrypter verschlüsselt. Wenn man dieses jetzt entschlüsselt ist das nach dem was ich gelernt habe, strafbar.

    Abgesehen davon reden wir hier allerdings von Mods für den LS. Wenn ich damit etwas entschlüssele und für privat damit was mache niemanden ein Schaden.
    Deshalb ist meine Meinung das es ok ist. Allerdings sollte man mit so was nicht in Foren wie einige das tun "pralen" (nicht auf dieses Thema bezogen)

    Das Internet ist nun mal kein Rechtsfreier Raum und das hier ist öffentlich für jeden lesbar.

    Das mit dem Veröffentlichen von Inhalten anderer, auch wenn diese verändert wurden ist und bleibt eine Verletzung des Urheberrechts, egal ob man dafür etwas "geknackt" hat oder nicht.

  • Achimobil Wenn ich hier jemandem etwas persönlich schicke über die Konversation, z.B. Scripte die ich mir aus den von Kevin98 abgeändert habe in 20 100 200 300 usw Clipdistance oder Scripte für 64x 128x 256x maps zu öffnen , ist das von privat für privat, ausserdem sind diese Scripte ja auch bei Giants oder sonst wo zum download. Ich habe damit lediglich zeittraubendes suchen erspart.

  • Geissenbauer so, den langen Text den ich geschrieben habe wieder raus genommen um mich doch kurz zu fassen.

    Keiner wird irgendwas sagen wenn etwas von privat nach privat für private Nutzung weitergegeben wird. Weil es bekommt ja keiner die Nase dran.

    Solange keine Schutzmaßnahmen umgangen wurden oder das ganze später veröffentlicht wird.

    Über so etwas hier im Forum zu schreiben ist als wenn ich meinen Banküberfall an der Bar planen würde wo jeder es mit bekommt.

    Wir sind hier im Forum öffentlich, vergesst das bitte nicht.

  • Anscheinend nicht und immer noch besser über den Streik oder so zu diskutieren ;)

    Also hier kann man das nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

    Urteile die ich jetzt gerade nicht zur Hand habe legten aus, dass jegliche Daten die in irgendeiner form verschlüsselt sind sind darunter fallen.

    Hier wären dann eindeutig die DLCs oder das Skript von TH Animals drunter zu setzen.

    Den Skripte sind auch Daten und unterliegen ebenfalls den Urheberrecht.

    Und bereit in meinem ersten Post steht, dass das entfernen eines Schreibschutzes einfach und somit kein Problem sind.
    Den hier scheint es sich ja um eine Unzulänglichkeit des Editors zu handeln die mit einem Skript im Editor behoben werden kann.

    Ich habe extra meine Posts noch mal gelesen und nie behauptet, dass einen Schreibschutz aufheben strafbar wäre.

    Wobei wenn du jetzt eine Schreibgeschütze PDF Rechnung knackst und änderst, ist das auch strafbar, aber ehe Urkundenfälschung.

    Ich denke dies führt zu weit, vor allem da ja immer noch viele der falschen Meinung sind, mit veröffentlichen Mods dürfte man machen was man will.

    Deshalb denke ich es ist besser hier nicht weiter darüber zu diskutieren.

    Ich freue mich, das Nikkita77 's Problem gelöst ist und das alles andere nur "Theoretisch" war hier ;)

  • Lieber Achimobil, ich möchte von dir gerne die rechtliche Grundlage sehen/hören (schriftlich), wo genau beschreiben steht, dass das Entfernen des Schreibschutzes einer I3D von Fa. Giants Software GmbH strafbar ist.

    Für die i3d der WestEnd64x zu öffnen braucht man keinen Schreibschutz entfernen. Es war nur die falsche herangehens Weise. Man muss bei der map zuerst den GE öffnen und dann unter i3d öffnen den ordner wählen wo sich die entpackte map befindet dann die i3d darin suchen und anclicken. dann braucht man noch das Setup 64x map script im GE und das dann nach dem öffnen im GE unter scripte anclicken und schon kann man die map bearbeiten. Es bringt dann auch nichts hier noch weiter rum zu schreibenund sich gegenseitig auf den Sack zu gehen

  • @Geissenbauer

    .....ich lass das mal offen.....

    Wie Achim bereits erwähnte - immer noch besser als das Thema "großer Streik am Montag" ^^

    Allerdings möchte ich diese Diskussion auf ein normales Niveau zurückholen.

    Solcherlei Diskussionen, oder besser Wissensaustausch, sind meiner Meinung nach wichtig.

    Unbedarft an Dinge heranzugehen und dann eine auf den Deckel bekommen ... das möchte keiner.

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    Achimobil

    Deine Ausführungen und auch der Link sind interessant.

    Gerade für mich als Forenbetreiber gibt es da immer viel zu lesen.

    Auch wenn es nicht direkt in mein Ressort fällt ist es interessant.

    Ich habe aber noch eine Bitte bezüglich einer Information.

    Ich komme nämlich mit 2 Wörtern nicht auf einen Nenner....

    Das 1. Wort ist "Schreibschutz", das 2. ist "Verschlüsselt".

    Ich sehe zwischen einem Schreibschutz und einer verschlüsselten Datei (wie ein Giants DLC z.B.) noch kleinere Unterschiede.

    Ich kann auch vollkommen daneben liegen....aber ist eine privat erstellte Datei die mir ein Hersteller kostenlos zur Verfügung stellt

    und der ich mit einem einfachem setzen eines Häkchens auf "Schreibgeschützt" nicht etwas komplett anderes als eine Verschlüsselung

    zu der man "gewisse" Programme benötigt, um diese zu entfernen nicht auch ein rechtlicher Unterschied?

    Vor allem, wenn ich auf Daten (z.B. aus/über den GE) zurückgreife, ich also keinerlei Rechte am Ausgangsmaterial habe?

    (Alles andere ist hier nicht Gegenstand der Diskussion)

    Gerade in der Hinsicht, dass die weiterbearbeitete Datei dann privat im Gebrauch ist, also keine öffentliche Datei ist.

    Ich kenne mich in Sachen Datenschutz; Embedding und ähnlichem recht gut aus...aber die Hintergründe, bzw. der Unterschied

    zwischen "Verschlüsselt" und "Schreibschutz" liegt jetzt nicht unbedingt bei mir auf dem Schirm.

    Zum einen, weil das weniger mit einem Portal wie FBM zu tun hat, zum anderen, weil ich auch verschlüsselte Dateien (z.B. DLC)

    von Haus aus nicht öffne....warum auch...ich kaufe sie mir, fertig.

    Vielleicht steht die Erklärung ja bereits weiter oben und ich habe sie einfach nur überlesen....

    In diesem Falle schon mal sorry....

    Falls ich es nicht überlesen habe wäre ich dir dankbar, wenn du mir das aufschlüsseln würdest.

    Ich lerne bekanntlich immer gerne hinzu.