Der Hoster heißt "mods.to", ein Torrent Server, den manche Modder aus gutem Grund nutzen....
Durch die ewigen Weiterleitungen wird viel Werbung ausgeliefert....und daran verdienen diese Modder mit.
Leider ist es so, dass ich nicht einfach den vom Modder gewählten Hoster wechseln darf - also "umhosten" kann.
Ich muss den Link nehmen, der ausgegeben wird....auch wenn es mir nicht passt.
Für diesen speziellen Hoster nehme ich (besser gesagt auch sonst) den Browser "Vivaldi".
Ebenso wie bei einigen anderen Browsern, kann man da einstellen, dass Weiterleitungen in einem neuen Tab geöffnet werden.
Diesen neuen Tab kann man dann ganz einfach wegklicken und bleibt auf dem Ursprungstab, der dann den Link zum Mod ausgibt.
Etwas umständlich, aber effektiv.
Das Wichtigste an diesem Hoster ist und bleibt aber - klicke niemals auf irgendeinen Button der dir nicht geheuer vorkommt.
Einmal falsch geklickt, schon kann es dir passieren, dass Tracker und sonstiger Müll im Hintergrund installiert werden.
Das braucht keiner....
Leider ist es so, dass viele Modder aus Südamerika und anderen Ländern eben diesen Dateihoster nutzen....
Im Vorfeld also auszusortieren ist leider nicht möglich.
Es bleibt immer das "Restrisiko" des Endnutzers, wenn er sich da eine Datei holen möchte.
Wir und auch kein anderes Downloadportal, haben darauf einen Einfluss.
Wir weisen zumindest - anders als andere - noch darauf hin, dass man ab dem Zeitpunkt, ab dem man den DL Button klickt,
unseren Verantwortungs - u. Einflussbereich verlässt.
Mehr können wir außerhalb unseres Portals nicht garantieren.
Das betrifft den Link, den Dateihoster, die Funktionalität des Mods, die Credits, sowie auch die Rechtmäßigkeit (Freigaben).
Alle oben genannten Dinge liegen im Verantwortungsbereich des Dateihosters.
Wir zeigen hier nur Bilder und ein paar Buchstaben als Hinweis auf eine real im Netz existierende Datei.
Diese sind durch den Umstand des so genannten "Embedding" (einbetten) nicht vom Urheberrecht betroffen.
Dazu gibt es auch ein Grundsatzurteil des EuGh (Europäischer Gerichtshof) und des BGH (Bundesgerichtshof).
Dieses spricht die Portale grundsätzlich von der Handlungspflicht frei, solange sie keinen "Direktlink", also einen
Download der direkt von ihrem eigenen Server aus startet, komplett frei.
Ein Downloadportal ist somit nicht verpflichtet, Bilder und Buchstaben zu löschen, solange der Download extern geschieht.
Die Zuständigkeit liegt einzig und alleine beim Dateihoster, der diese Datei auf seinem Server lagert.