Klärt das bitte mit BlackSheep oder demjenigen, der in den "Datei Informationen" also in den Credits als Uploader steht.
Wir sind nicht verpflichtet nach "Freigaben" zu forschen.
Grundsätzlich teilen wir Links anderer Portale und laden selbst keine Mods auf einen Hoster oder unseren Server (Nennt man Embedding = Einbetten, Verlinken)
Und ...eine genaue Auskunft kann nur der Urheber geben.
Einen Report mit "Verdacht auf Modklau" kann und werde ich nicht bearbeiten.
1. Ein Verdacht ist kein Nachweis
2. Bin ich nicht verpflichtet mich stundenlang auf die Suche nach einem Kontakt zu machen
3. Für das etwaige Fehlverhalten anderer, uns fremder Personen, sind wir nicht verantwortlich (kein Nachweis eingereicht)
4. Gesetzliche Vorgabe (Deutschland und EU):
Urteil des EuGh und des BGH zum Thema Framing / Embedding
Der EuGH befand, dass Embedding keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, sofern diese zwei Voraussetzungen vorliegen:
Keine Erweiterung des Publikums
Das Gericht sagte, wenn eine Datei ohnehin für jedermann zugänglich ist,
dann geschieht dem Urheber kein Unrecht,
wenn es noch an einer anderen Stelle im Internet erscheint.
Anders wäre es, wenn z.B. Zugangsschranken umgangen wären.*
Es wird keine andere Wiedergabetechnik eingesetzt
Sprich, die Datei wird so wie sie ist von der Quelle zum Download angeboten oder ein Bild wird angezeigt.
Nun sagen die Gerichte jedoch, dass praktisch alle Inhalte im Internet eingebettet werden dürfen,
vorerst jedoch zumindest dann, wenn sie von den Urhebern willentlich hochgeladen wurden.
Das heißt, einen Rechtsverstoß begeht zuerst nur der Nutzer, der die Inhalte zuerst unerlaubterweise auf einen Hoster hochlädt.
Obwohl diese Entscheidung viel Kritik bei Rechteinhabern geerntet hat, schloss sich der BGH ihr in seinem Urteil nun an.
* = Frei zugänglich, ohne weitere Anmeldung oder Eingabe eines Passwortes oder sonstiger Schranken.